Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegebedürftige Menschen mit festgestelltem Pflegegrad 1 bis 5 nach dem Sozialgesetzbuch (§40 Abs.2 SGB XI), die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, haben einen Anspruch auf Produkte, die sie für eine hochwertige Pflege benötigen.
Diese Produkte sind zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie z.B. Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Bettschutzeinlagen.
Pflegehilfsmittel können kostenfrei einmal im Monat über unsere Apotheke bezogen werden!
Vor der ersten Versorgung ist einmalig die Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu beantragen. Dazu können Sie bequem mit wenigen Klicks unser Online-Antragsformular nutzen.
Sobald Ihre Krankenkasse den Antrag genehmigt hat, können Sie den Konfigurator in vollem Umfang nutzen, um sich Ihre Pflegehilfsmittel zusammenzustellen - ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Benötigen Sie Hilfe?
Kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten Sie telefonisch unter 06431-95550 oder vor Ort von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Auch per E-Mail (pflegehilfsmittel@neue-apotheke-elz.de) können Sie jeder Zeit Ihre Fragen an uns richten.